Anordnung Urnenabstimmung vom 29. November 2026; Sanierung und Erneuerung der Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz (GESA); Kreditgenehmigung

21. August 2026

Sanierung und Erneuerung der Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz (GESA) der Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti; Kreditgenehmigung

Anordnung Urnenabstimmung vom 29. November 2026

Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat dem Planungs- und Baukredit am 16. Juni 2026 zugestimmt und das Geschäft zuhanden der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden verabschiedet.

Mit Beschluss Nr. 2026-119 vom 19. August 2026 hat der Gemeinderat Hinwil als wahlleitende Behörde für den Zweckverband GESA Betzholz die Urnenabstimmung über vorerwähnte Vorlage auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt; dieser kann auf allen Websites der Zweckverbandsgemeinden eingesehen werden. Der Zweckverband umfasst die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Hinwil, 21. August 2026

Zweckverband GESA Betzholz
Gemeinderat Hinwil (wahlleitende Behörde)

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