Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern

27. August 2026

Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern

Mit Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Hinwil ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen.

Zwischenzeitlich hat sich die Lage nach einigen gewittrigen Niederschlägen etwas beruhigt und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Gleichzeitig gingen auch die Temperaturen etwas zurück. Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich empfiehlt den Gemeinden aufgrund des Rapports der KFO vom 26. August 2026, das generelle Feuerverbot aufzuheben.

Das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Hinwil wird per Freitag, 28. August 2026 aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Die Präsidialverfügung des Gemeindepräsidenten vom 27. August 2026 finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Die Präsidialverfügung liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hinwil, 27. August 2026

Abteilung Präsidiales und Sicherheit

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Präsidialverfügung vom 27. August 2026; Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern (PDF, 134 kB) Download 1 Präsidialverfügung vom 27. August 2026; Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern