Jagd und Fischerei
Jagd
Das Jagdregal steht dem Kanton zu. Als Jagdregal bezeichnet man das Hoheitsrecht des Staates, ausschliesslich über das auf seinem Territorium befindliche Wild verfügen zu können. Die Verleihung der Jagdberechtigung erfolgt durch die Politischen Gemeinden nach den Grundsätzen der Revierpacht. Die Jagdpachtperioden dauern jeweils acht Jahre.
Der Wert der Jagdreviere wird vor Beginn jeder Pachtperiode durch eine Schätzungskommission festgelegt. Das Hinwiler Jagdrevier weist eine jagdbare Fläche von 820 ha auf und ist von mindestens fünf Pächtern zu bewirtschaften. Der Schätzungswert beträgt CHF 10‘669.00 (jährlicher Pachtzins), wobei 4/5 des Betrags dem Staat zufallen und 1/5 als pauschale Entschädigung der Gemeinde zustehen.
Im Frühling 2025 begann die neue Pachtperiode, diese dauert bis 2033. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Bewerbungen nach den neusten Kriterien beurteilt und sich auch bei dieser Vergabe für die Jagdgesellschaft Hinwil entschieden. Die in der Vergangenheit anfallenden Arbeiten wurden stehts sehr zur Zufriedenheit der Gemeinde verrichtet. Das hohe Engagement der Pächter in diversen Aktivitäten wird dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zu einem attraktiven Lebensraum für Wildtiere in Hinwil leisten können. Dem stehts konstruktiven Austausch wird auch in Zukunft Sorge getragen, um gemeinsam Lösungen für diverse Interessensvertreter zu finden.
Jagdaufseher (Wildhüter)
- Beat Honegger, Hinwil, 079 432 52 24
- Reto Kunz, Ringwil, 079 528 41 93
Fischerei
Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.
Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.
Hinwil ist dem Aufsichtskreis IV zugeordnet.
Fischereiaufseher
Reto Kunz
Tel. 043 257 97 72, reto.kunz@bd.zh.ch
Fischerei- & Jagdverwaltung, Zürich, 043 257 97 97
Name | |||
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesundheit und Umwelt | 044 938 55 26 | gesundheit.umwelt@hinwil.ch |